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BSG, 17.11.2008 - B 5 R 442/08 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LSG Nordrhein-Westfalen - L 18 R 72/08
- BSG, 17.11.2008 - B 5 R 442/08 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BSG, 17.11.2008 - B 5 R 442/08 B
Bezogen auf die Darlegungspflicht bedeutet das vorstehend Gesagte, dass die Beschwerdebegründung erkennen lassen muss, welcher abstrakte Rechtssatz in der höchstrichterlichen Entscheidung enthalten ist und welcher in der Entscheidung des LSG enthaltene Rechtssatz dazu in Widerspruch steht; ferner muss aufgezeigt werden, dass auch das Revisionsgericht die oberstgerichtliche Rechtsprechung in einem zukünftigen Revisionsverfahren seiner Entscheidung zu Grunde zu legen haben wird (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 mwN).Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss ein Beschwerdeführer mithin eine konkrete Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (zum Ganzen BSG SozR 3- 1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN).
- BSG, 29.11.1967 - 4 RJ 161/67
Ruhen der Witwenrente - Zusammentreffen verschiedener Witwenrenten - …
Auszug aus BSG, 17.11.2008 - B 5 R 442/08 B
5 Die Klägerin rügt eine Divergenz zur Entscheidung des BSG vom 29.11.1967 - 4 RJ 161/67 - (BSGE 27, 230 = SozR Nr. 2 zu § 1279 RVO), welches zur Frage der Anrechnung auf Hinterbliebenenleistungen, wenn das 65. Lebensjahr vollendet sei, ergangen sei.